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Die Kurse für die verschiedenen Führerscheine und Befähigungsnachweise werden von folgenden Clubs organisiert:

  • Befähigungsnachweis A – Binnengewässer: CNL und YCL
  • Alle anderen Kurse werden auf bewohnbaren Yachten vom GLCR in luxemburgischer Sprache mit begleitendem Unterrichtsmaterial in deutscher Sprache sowie vom Skipperclub Luxembourg in französischer Sprache organisiert.

Für alle Details zum Kursinhalt, Kurskalender, zu den Prüfungen usw. klicken Sie bitte auf den Link des jeweiligen Clubs.Die vom Ministerium für Wirtschaft und Außenhandel ausgestellten Schifffahrtsscheine sind verpflichtend, um ein Boot unter luxemburgischer Flagge zu führen.Der Seeschein (MER) ist der einzige verpflichtende Führerschein, der zum Führen eines Sportbootes unter luxemburgischer Flagge berechtigt. Er erlaubt das Führen von Booten und Sportfahrzeugen unter luxemburgischer Seeflagge in Seewässern ohne Zonenbegrenzung (Küsten- und Hochseefahrt). Der in den Kursen behandelte Stoff betrifft vor allem das Verhalten auf dem Wasser (Vorrangregeln, Navigation innerhalb von Betonnungen usw.) sowie die Sicherheit (Kollisionsverhütungsregeln, Erkennen von Schiffstypen und deren Kursen bei Tag und Nacht, vertiefte Kenntnisse in Navigation und Meteorologie usw.). Wichtiger Hinweis: Je nach Art der abgelegten praktischen Prüfung berechtigt der Seeschein MER entweder nur zum Führen von Motorbooten oder zum Führen von motorisierten Sportbooten und/oder Segelfahrzeugen.Der Küstenführerschein PLUS, eingeführt durch großherzogliche Verordnung vom 8. März 2017, berechtigt den Inhaber zum Führen eines Sportbootes oder Sportfahrzeugs bis maximal 20 Meter Länge in Seewässern bis zu 6 Seemeilen von der Küste sowie eines Wassermotorrads bis zu 2 Seemeilen von der Küste. Mindestalter: 16 Jahre am Tag der Prüfung (elterliche Zustimmung für Minderjährige erforderlich).Erforderliche Führerscheine und Prüfungen je nach Schiffstyp:

  • Motorboote: Seeschein MER mit praktischer Motorausbildung

  • Segelboote: Seeschein MER oder Küstenführerschein PLUS mit praktischer Motor- und Segelausbildung (Manöver unter Segel und Motor gemäß großherzoglicher Verordnung)

Segel-Befähigungsnachweise A, B und C ausgestellt von der Luxemburgischen Segelföderation (FLV).

  • Befähigungsnachweis A – Binnengewässer. Ziel ist die Vermittlung der für Jollen typischen Terminologie, der Grundmanöver und der seemännischen Knoten. Die Kurse bestehen aus einem theoretischen und einem praktischen Teil, jeweils mit anschließender Prüfung.Das erreichte Niveau entspricht dem eines kompetenten Crewmitglieds (Auf- und Abriggen einer Jolle, Grundknoten, seglerisches Grundvokabular, nautische Sicherheit, Ablege- und Anlegemanöver, Wende, Halse, sicheres Kentern).
  • Befähigungsnachweis A – See. Ziel ist die Vermittlung der für Segelyachten typischen Terminologie, der Grundmanöver und der seemännischen Knoten. Die theoretischen und praktischen Grundkurse werden an einem Wochenende durchgeführt.Der praktische Teil wird von Skippern mit mindestens Niveau B zertifiziert und setzt die Beherrschung der Grundmanöver sowie eine erforderliche Erfahrung von 150 Seemeilen (5 bis 7 Tage auf dem Wasser) voraus.Das erreichte Niveau entspricht dem eines kompetenten Crewmitglieds.
  • Befähigungsnachweis B. Dieser ist ausschließlich Inhabern des Seescheins MER und des Befähigungsnachweises A – See zugänglich.Er vermittelt vertiefte Kenntnisse in Navigation (Gezeiten und Strömungen), die Beherrschung von Sicherheitsmanövern (Mann über Bord), erweiterte meteorologische Kenntnisse sowie die Regeln guter Seemannschaft. Voraussetzungen: Mindestalter: 18 Jahre. Absolvierung der 7 zertifizierten Ausbildungsmodule, einschließlich eines praktischen Ausbildungstörns, 700 Seemeilen nachzuweisen, davon 350 Seemeilen in Gezeitengewässern (mindestens 120 Seemeilen non-stop). Das erreichte Niveau entspricht dem eines Küstenskippers.
  • Befähigungsnachweis C. Dieser ist ausschließlich Inhabern des Befähigungsnachweises B zugänglich und setzt ein Mindestalter von 21 Jahren voraus. Die Ausbildung erfolgt in 6 spezifischen Modulen (z. B. Meteorologie, Astronavigation, Elektronik sowie Kommunikations- und Navigationsinstrumente usw.). Erforderliche Erfahrung: 3000 Seemeilen, davon mindestens 1500 Seemeilen in Gezeitengewässern, Mindestens 48 Stunden non-stop auf Überfahrten von mehr als 250 Seemeilen. Diese Seemeilen müssen von Skippern mit Niveau C bestätigt werden. Das erreichte Niveau entspricht dem eines Hochseeskippers.

Beizufügende Unterlagen auf Antrag:• Für den Befähigungsnachweis A – Binnengewässer:

  1. Bestätigung über das Bestehen des theoretischen Teils
  2. Bestätigung über das Bestehen des praktischen Teils
  3. Schwimmnachweis „Freischwimmerschein“
  4. Passfoto
  5. Adresse + Geburtsdatum
  6. Kopie des Mitgliedsausweises eines der FLV angehörenden Clubs
  7. Kopie des Überweisungsbelegs über 30 € (FLV-Konto: IBAN LU 04 0019 1000 4029 0000 bei der BCEE)

• Für den Befähigungsnachweis A – See:

  1. Bestätigung über den erfolgreichen Abschluss des Ausbildungswochenendes
  2. Meilenbestätigung (150 Seemeilen)
  3. Passfoto
  4. Adresse + Geburtsdatum
  5. Kopie des Mitgliedsausweises eines der FLV angehörenden Clubs
  6. Kopie des Überweisungsbelegs über 30 €

• Für den Befähigungsnachweis B:

  1. Bestätigung über die Zertifizierung der 7 Module
  2. Segelzertifikat A – Habitable
  3. Seeschein MER und Zertifikat A – See
  4. Meilenbestätigung (700 Seemeilen, davon 350 in Gezeitengewässern, inkl. 120 Seemeilen non-stop)
  5. Kopie des Mitgliedsausweises eines der FLV angehörenden Clubs
  6. Kopie des Überweisungsbelegs über 30 €

• Für den Befähigungsnachweis C:

  1. Bestätigung über die Zertifizierung der 13 Module
  2. Zertifikat B
  3. Meilenbestätigung (3000 Seemeilen, davon 1500 in Gezeitengewässern mit einer non-stop Etappe von 250 Seemeilen)
  4. Kopie des Überweisungsbelegs über 30 €

FLV-Formular: hier klicken.Fragen per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder schriftlich an:GLCR
Postfach 2425
L-1024 Luxemburg

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